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Für die Einreise nach Kroatien ist ein Reisepass nur bedingt nötig.
Staatsangehörige der EU-Länder können auch nur mit einem Personalausweis
(oder einem anderen Identifikationsdokument) nach Kroatien einreisen.
Jedoch empfehlen wir immer mit Reisepass zu reisen.
Ein Touristischer Aufenthalt (bei Einreise mit Reisepass) ist bis zu 3 Monate erlaubt. Für einen längeren Aufenthalt ist es notwendig, eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen. Bei der Einreise mit dem Personalausweis ist ein Aufenthalt von maximal 30 Tagen erlaubt. |
| Wenn Sie auf dem Landweg nach Kroatien reisen, muss Ihr Boot an der Grenze
mündlich dem Zollbeamten deklariert werden. Des weiterem muss es vor dem
Zuwasserlassen beim Hafenamt im Hafen der Stadt Rab angemeldet werden. Fahrzeuge, die
zusammen mit dem Anhänger länger als 18,75 m, breiter als 2,55 m oder höher
als 4 m sind, dürfen sich auf kroatischen Straßen nur mit besonderer Genehmigung,
die beim eimem Spediteuer zu erhalten ist, bewegen. Das Aushändigen der Genehmigung
kann längere Zeit dauern. Wenn Sie mit dem Auto nach Kroatien einreisen ist die Grüne Karte unerlässlich, um auch dort die Versicherung Ihres Fahrzeuges gewährleisten zu können. Für Fahrzeuge ohne Grüne Karte ist an der Grenze unbedingt eine kurzfristige Versicherung in einem entsprechenden Büro abzuschließen. |
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